Osteopathie
Osteopathie geht von der Einheit des menschlichen Körpers aus und behandelt Funktionsstörungen mit sanften manuellen Techniken.
Der menschliche Körper
Der menschliche Körper ist eine Einheit aus vielen unterschiedlichen Systemen, wie das Nervensystem, Verdauungssystem und der Bewegungsapparat (uvm.). Diese Systeme stehen in einem dynamischen Gleichgewicht zueinander und beeinflussen sich gegenseitig. Das bedeutet auch, dass eine Dysfunktion in einem System durch eine Reaktion / Kompensation in einem anderen System ausgeglichen werden kann.
Bewegungseinschränkungen und Schmerzen
Der Mensch nimmt Dysfunktionen erst als Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen wahr, wenn sein Körper nicht mehr in der Lage ist, diese mit Hilfe seiner Systeme zu kompensieren und an Mobilität verliert. So kann es sein, dass eigentlich die Hüfte bewegungseingeschränkt ist, der tatsächliche Schmerz aber aufgrund der Ausgleichsmechanismen des Körpers erst in der Wirbelsäule entsteht.
Aufgaben des Osteopathen
Der Osteopath erkennt mit Hilfe seiner Hände und aufgrund seines fundierten Wissens über den menschlichen Körper und seiner langjährigen Erfahrungen die Zusammenhänge der Funktionsstörungen und kann die Kompensationskette zu dem tatsächlichen Problem zurückverfolgen. So ist er in der Lage die primäre Ursache zu behandeln und nicht lediglich das Symptom. Durch die Behandlung der Primärursache reagiert der Körper mit Selbstheilungskräften – die Symptome, der Schmerz oder die Bewegungseinschränkung, regulieren sich.
Grenzen der Osteopathie
Die Osteopathie findet ihre Grenzen in der Behandlung von akuten Infektionen, Tumorerkrankungen, schweren Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen. Diese gehören in die Hand eines Schulmediziners. Die Erkrankungen können aber durch eine osteopathische Therapie unterstützt werden. Die Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlich bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.
Entwicklung der Osteopathie
Die Osteopathie wurde im 19. Jahrhundert von dem amerikanischen Arzt A.T. Still (1828 – 1917) entwickelt. Er erkannte, dass er durch die Manipulation von Knochen (osteon = Knochen) Krankheiten (pathos = Leiden) positiv beeinflussen konnte. Der Name Osteopathie war geboren. Jedoch beschränkte A.T. Still seine Forschungen nicht nur auf das Skelett eines Menschen, sondern entwickelte drei große Gebiete, die bis heute Gültigkeit besitzen:
Parietale Osteopathie
Behandlung des Bewegungsapparates
Viscerale Osteopathie
Behandlung der inneren Organe
Craniosacrale Osteopathie
Behandlung des Schädels, des Rückenmarks und des Nervensystems
Über mich
Tätigkeitsschwerpunkte als Osteopath
- osteopathische Behandlung Erwachsener mit akuten oder chronischen Schmerzen
- osteopathische Behandlung von Sportlern (lokale und systemische Sportverletzungen und Erkrankungen, Erhöhung der Vitalkapazität und Leistungsfähigkeit, Verletzungsprophylaxe, Stärkung des Immunsystems uvm.)
Werdegang
- Langjährige Berufserfahrung als Physiotherapeut im Universitätsklinikum Bonn mit den Schwerpunkten Neurologie, Epileptologie und Orthopädie
- 2008 osteopathischer Abschluss nach fünfjähriger berufsbegleitender Ausbildung an dem Institut für angewandte Osteopathie in Bitburg (IfAO)
- 2008 Prüfung und Zulassung als Heilpraktiker
- Weitere regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zur Vertiefung und Erweiterung meiner Kenntnisse und Fähigkeiten
Leistung und Preise
In der ersten Sitzung erfolgt eine ausführliche Untersuchung mit Diagnose und anschließender Behandlung. Die nachfolgenden Sitzungen bauen auf der Erstbehandlung auf unter Berücksichtigung des Behandlungsergebnisses.
Erstsitzung
ca. 65 Minuten
110 €
Folgetermin
ca. 50 Minuten
80 €
Kostenerstattung
Ob Kosten für die Behandlung erstattet werden können, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.
Gesetzlich Versicherte
Grundsätzlich ist die Osteopathie als Heilmethode nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten jedoch einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Eine genaue Übersicht ob und in welcher Höhe Ihre gesetzliche Krankenkasse Kosten erstattet, finden Sie auf der Seite: https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste
Ich bin Mitglied im VOD.
Privatversicherte
Die Kosten der Behandlung für Privatversicherte werden von Privatversicherungen und der Beihilfe auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der Regel übernommen. Es empfiehlt sich immer im Vorfeld der Behandlung eine Kostenübernahme mit der Krankenkasse abzustimmen.
Kontakt
Terminvereinbarung
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